Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf

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Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf

Wann ein Fahrverbot in Düsseldorf kommt und wen es trifft, ist durch den sogenannten Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf noch nicht konkret geregelt. Der Plan des Regierungspräsidenten erkennt zwar den aktuellen Gefährdungsstatus und benennt die Verursacher, hat sich aber in den Ausführungsbestimmungen noch nicht festgelegt.

Dazu gab es bislang auch noch keine Notwendigkeit, denn obwohl seit dem 01. Januar 2013 bindend, unterlag die Ausführung des RLP für die Städte des Regierungsbezirkes Düsseldorf bislang dem Veto der NRW-Landesregierung, die für sich das Recht beanspruchte, konkrete Maßnahmen wie Fahrverbote zu gestatten oder abzulehnen.

Die „Deutsche Umwelthilfe“ hatte als klageberechtigter Verband in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf aussichtsreich eine Verpflichtung zur Umsetzung von Fahrverboten in der Landeshauptstadt durchsetzen können – allerdings vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig in Bezug auf das Hoheitsrecht der Landesregierung in Verkehrsfragen und deren grundsätzlichen Bedenken gegenüber selektierenden Fahrverboten.

Einer der Hintergründe: Düsseldorf und der Regierungspräsident sind als Straßenverkehrsbehörde nicht weisungsberechtigt gegenüber Fahrzeughaltern mit Zulassungen außerhalb Düsseldorfs. Die Leipziger Verwaltungsrichter urteilten allerdings sehr umweltfreundlich und nahmen der Landesregierung die Fäden aus der Hand. Wenn Düsseldorf Fahrverbote einführen will, dann kann es das tun. Ebenso wie andere Städte auch.

Da die europäische „Luftqualitätsrichtlinie“ (RL 2008/50/EG) seit dem 01.10.2010 zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung allen Verantwortlichen die Verpflichtung auferlegt, an allen Messstellen in Nordrhein-Westfalen die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten und es mit dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auch eine konkrete rechtliche Verpflichtung gibt, dürften Fahrverbote in Düsseldorf wohl noch in diesem Jahr umgesetzt werden, wenn die entsprechenden Grenzwerte an den vorhandenen Messstellen überschritten werden. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die EU nach grundsätzlicher Klärung aller noch offenen Rechtsfragen nun die Einhaltung der Luftqualitätsrichtlinie auch einfordern und notfalls mit Strafgeldern arbeiten wird.

Am gravierendsten dürften sich Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Kreis der Dieselbesitzer auswirken, denn diese gelten mit knapp 50 % der Belastungen nachweislich als Hauptverursacher für die gesundheitsgefährdenden Stickoxide und eine Unterschreitung der Grenzwerte ist ohne eine Verhängung von Verboten für Dieselmotoren nicht erreichbar. Daher kann zwingend von Fahrverboten ausgegangen werden, die zumindest alle Diesel mit Schadstoffklassifizierungen schlechter als 6 treffen werden.

Selbst die 6-er Schadstoffklassen werden betroffen sein, solange nicht durch entsprechende Umrüstmaßnahmen zumindest ein Emissionsausstoß-Verhalten erreicht wird, wie es in den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Fahrzeugs vorgeschrieben ist. In den letzten Monaten verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt die Hersteller zur Umsetzung diverser Maßnahmen im Rahmen von Rückrufaktionen. Davon betroffen: Der größte Teil der V8-Motoren der Schadstoffklasse 6 von Audi, Porsche, Volkswagen sowie die V6-Motoren der vorgenannten Hersteller plus 5er und 7er Diesel von BMW sowie die V-Klasse von Mercedes. Betroffen sind damit so renommierte Modelle wie die Porsche-Diesel Cayenne und Macan, Audis A6, A8, Q5 und Q7, der VW Touareg und der Mercedes Vito Tourer.

Autos mit dem EA189-Motor müssen ohnehin draußen bleiben, selbst wenn die Updates gemacht wurden, hier helfen nur technische Aufrüstungen und wer die zu bezahlen hat, ist aktuell noch völlig unklar. Umfangreichstes Szenario wäre die Vergabe der „Blauen Plakette“ ausschließlich für Fahrzeuge, die die aktuell höchste Norm Euro 6d erfüllen.

2016 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an 47 % der Messstellen in NRW Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Problematisch dabei: Obwohl der statistische Anteil angeblich sauberer Diesel konsequent ansteigt und immer mehr alte „Dreckschleudern“ aus dem Verkehr gezogen werden, sinkt die Zahl der Grenzwertüberschreitungen nicht, was darauf hindeutet, dass die Abgasreinigungsanlagen der modernen Diesel nicht funktionieren. Seit Jahren ist an den Verkehrsstandorten in Nordrhein-Westfalen bei Stickstoffdioxid (NO2) nur ein geringfügiger Rückgang der Belastung feststellbar. Luftreinhaltungskonzepte wie das der Stadt Düsseldorf konzentrieren sich daher ergebnisorientiert an der Notwendigkeit der Eindämmung von Stickoxiden, weil diese am bedenklichsten und die Verursacher klar definiert sind. Bester Ansatzpunkt: Diesel raus aus der Stadt.

Für eine schnelle Umsetzung bereits bestehender Konzepte hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene Luftreinhaltepläne geklagt. In NRW sind die Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Essen (Bezirksregierung Düsseldorf), Gelsenkirchen (Bezirksregierung Münster) sowie Aachen, Köln und Bonn (Bezirksregierung Köln) Thema juristischer AuseinandersetzungenDie DUH erreichte bereits am 13. September 2016 einen ersten großen Erfolg und konnte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Verpflichtung durchsetzen, nach der RP und Stadtverwaltung für eine schnellstmögliche Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für Stickoxid in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf zu sorgen haben. Experten wissen: Das kann nur mit Fahrverboten erreicht werden.

Das Land NRW ging dagegen in Revision. Mit Urteil vom 27.02.2018 wurde die Revision gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf überwiegend zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt final lokal verhängte Fahrverbote als letztes Mittel an, um geforderte Lufteinhaltung erreichen zu können.

In mehreren Arbeitsgruppensitzungen wurden die aktuell vorgeschlagenen Maßnahmenpakete zwischenzeitlich diskutiert. Neben Paketen zu Themen wie ÖPNV, Schifffahrt, Förderung des Radverkehrs, intelligentes Verkehrsmanagement, Flughafen und Taxi wurden auch Vorschläge für ein eingeschränktes Dieseleinfahrverbot vorgestellt. Diese Aussage verharmlost etwas die Bedeutung des Diesels zur Luftreinhaltung. Kein Konzept wird Grenzwerteinhaltungen ohne massive Dieselfahrverbote durchsetzen können.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach: „Fahrzeugbesitzer sollten sich also schon jetzt darum kümmern, wie optimal mit einem Fahrverbot in Düsseldorf umzugehen ist und idealerweise eine der vielen Möglichkeiten nutzen, um den eigenen Diesel zeitnah abzustoßen.“ Die Aussicht auf Fahrverbote zerstört schon jetzt die Hoffnungen auf einen wirtschaftlich sinnvollen Verkauf von Gebraucht-Dieseln.“

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan (LRP) für die Stadt Düsseldorf wird am 01.07.2018 in Kraft gesetzt. Sollte es danach zu Grenzwertüberschreitungen kommen oder sollten solche zeitnah erwartet werden, können und werden Fahrverbote für Diesel verhängt werden. Ob und welche Ausnahmen es gibt, z. B. eine Nutzung in Notlagen, wird dann dem fortgeschriebenen Konzept zu entnehmen sein.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung berät gern zu den bestehenden Möglichkeiten von der Rückgabe des Fahrzeugs hin zum Widerruf der Fahrzeugfinanzierung bis zur Kompensation der Fahrverbotsfolgen durch eine Schadensersatzklage.

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Das Journalistenteam von "fahrverbot-diesel.de" informiert Opfer des Abgasskandals über Fahrverbote in Deutschland.

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