Es geht los mit Dieselfahrverbot in Hamburg: Die Schilder stehen bereit und es kann in den nächsten Tagen damit gerechnet werden, dass die ersten Straßen in Hamburg für Diesel einschließlich der Schadstoffklasse 5 zumindest aus zwei Straßen komplett ausgesperrt werden.
In Hamburg werden schon seit 2010 geltenden Stickoxid-Grenzwerte jedes Jahr deutlich überschritten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für rechtlich zulässig erklärte gab es Handungssicherheit für Städte wie Hamburg – auch wenn die Hansestadt gar nicht von der DUH verklagt wurde. Allerdings: Hamburg hatte sich schon 2014 eine juristische Auseinandersetzung geleistet. Folge: Man musste einer Forderung des „Bund für Umwelt und Naturschutz“ (BUND) entsprechen und einen Luftreinhalteplan zur Verbesserung der Luftqualität vorlegen. Das zahlt sich jetzt aus, denn Hamburg ist auf Fahrverbote bestens vorbereitet.
In der Woche nach Pfingsten soll es losgehen. Betroffen ist ein 600 Meter langes Teilstück der Max-Brauer-Allee (gesperrt für Fahrzeuge schlechter als 6) und 1,7 Kilometer der vielbefahrenen Stresemannstraße, die allerdings nur für LKW der Schadstoffklassen einschließlich 5 gesperrt wird. Anwohner und Besucher, Krankenwagen, Müll-LKW und Lieferfahrzeuge.
Mit Schwerpunktprüfungen und Stichprobenkontrollen will die Polizei die Einhaltung der Fahrverbote überwachen und nach einer kurzen „Schonfrist“ Strafmandate in Höhe von 25 Euro erteilen, 75 Euro für uneinsichtige LKW-Fahrer.
Dabei wird das Fahrverbot keine kurzfristige Angelegenheit: Es wird erst aufgehoben, wenn die Schadstoffwerte dauerhaft unter die Grenzwerte rutschen. Der aktuell gültige EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft bleiben. In den Betroffenen Straßen wird oft wein Wert jenseits der 80 Milligramm gemessen.- oft liegt der Wert aber bei 80 Mikrogramm und mehr.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de und engagiert sich auf Verbraucherseite im Abgasskandal für betroffene Mandanten. Hier einige Antworten zum Thema „Fahrverbot für Diesel in Hamburg“.
Dieselfahrverbote werden sich auch in anderen Städten insbesondere auf ältere Diesel, die nicht den aktuell höchsten Schadstoffklassen entsprechen, beziehen. Nach Senatsangaben aus dem vergangenen Jahr sind in Hamburg insgesamt rund 239.000 ältere Dieselfahrzeuge von den Durchfahrtsverboten betroffen sein. Natürlich sind auch alle Autos betroffen, die nicht in Hamburg zugelassen sind, aber trotzdem hier unterwegs sind. Ausgenommen sind nur Anlieger und eine kleine Gruppe weiterer Fahrzeugführer wie z.B. Lieferanten.
Im Kampf um reinere Luft hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 entschieden: Städte dürfen bei der geltenden Rechtslage eigenständig Fahrverbote verhängen. Das Umweltbundesamt schlägt vor, zwei blaue Plaketten einzuführen und den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Radverkehr zu stärken. Hamburg wartet nur noch die Veröffentlichung der Urteilsbegründung ab – dann geht es los mit dem Fahrverbot in Hamburg
Und Hamburg wird nicht lang allein bleiben: Eine deutschlandweite Untersuchung an über 500 Messstationen ergab, dass derzeit in 37 Städten der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bei Stickstoffdioxid (NO2) regelmäßig überschritten wird. Als Hauptverursacher gilt der Dieselverkehr.
Aktuell entsprechen nur 27 Prozent aller in Hamburg zugelassenen Diesel den Ansprüchen der „Blauen Plakette“, die zukünftig zur Zufahrt in Dieselsperrzonen berechtigt.
Das bedeutet für Autofahrer mit Diesel, dass Autos mit Schadstoffklasse 4 und 5 nachgerüstet werden müssen, wenn sie sich „frei“ bewegen wollen. Für ältere Fahrzeuge ist es zu aufwendig, nachzurüsten. Die vom Dieselskandal direkt betroffenen Volkswagen, Seat, Skoda und Audi mit EA189-Motor müssen übrigens auch nach dem Update draußen bleiben. Unklar ist, ob Diesel wie die aktuellen Porsche Cayenne ausgesperrt bleiben, denn hier gibt es Rückrufaktionen.
Dr. Hartung befürchtet, dass die anfallenden Kosten auf die Verbraucher und Steuerzahler, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, abgewälzt werden. „Wer zahlt das? Meiner Meinung nach muss das von den Verantwortlichen für den Dieselskandal übernommen werden!“
Experten gehen dabei von Investitionen in Höhe von mindestens 2500 Euro pro Pkw aus, damit z. B. ein Golf der Schadstoffklasse 5 mit einer Adblue-Abgasreinigungsanlage ausgerüstet werden kann.
Ganz allgemein hat ein Dieselfahrverbot drastische Folgen für beteiligte Dieselbesitzer: Der Nutzen ihres Fahrzeuges ist eingeschränkt und bei einem Wiederverkauf würden die Preise dramatisch sinken. Dr. Hartung: „Prüfen Sie zeitnah Ihre Ansprüche, wir setzen sie gegen Händler und Hersteller durch.“ Dr. Hartung vertritt Opfer des Dieselskandals seit September 2015
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